Auftragserteilung

In der Regel erfolgt die Auftragserteilung entweder direkt durch Sie oder durch einen von Ihnen beauftragten Immobilienmakler. Die Auswahl des Vertragserrichters liegt in der Hand der Vertragsparteien. Normalerweise entscheidet die Käuferseite über den Vertragserrichter, da sie auch die entsprechenden Kosten trägt.

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht dazu zwingen lassen sollten, einen bestimmten Vertragserrichter zu wählen. Stattdessen sollten Sie Ihr Vertrauen in einen Rechtsanwalt setzen, dem Sie vertrauen und der Ihre Anliegen kompetent vertreten kann.

ICH BIN IHR KOMPETENTER PARTNER, WENN ES UM IMMOBILIEN GEHT.

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