Das Baurecht umfasst alle Vorgänge, die mit dem Errichten, Umbauen oder Beseitigen von Gebäuden zusammenhängen. Es lässt sich zum einen in das öffentlich-rechtliche und zum anderen in das privatrechtliche Baurecht unterscheiden.
Ersteres befasst sich mit der Genehmigung von Bauvorhaben. Letzteres betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauwerber und den Professionisten.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich des Bau- und Raumordnungsrechts vertrete und berate ich hauptsächlich Gemeinden bzw. Baubehörden in der Abwicklung von Bau- bzw. Flächenwidmungsangelegenheiten.
Selbstverständlichen vertrete ich aber auch Privatpersonen und Unternehmen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in solchen Causen, egal ob als Bauwerber oder als Nachbar, beispielswiese im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Bauvorhaben, bei Widmungsangelegenheiten, oder im Falle der Bekämpfung von Baubescheiden oder Bebauungsplänen.
Meine Leistungen im Bau- und Raumordnungsrecht umfassen beispielsweise:
Gerade im Bau- und Raumordnungsrecht ist eine strategische Vorgehensweise ratsam. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Anliegen einem Rechtsanwalt anvertrauen, der auf dem Gebiet des Bau- und Raumordnungsrechtes jahrelange Erfahrung und Know-How aufweisen kann.
Genau auf diese Erfahrung kann ich zurückgreifen, zum einen als langjähriger Berater von Gemeinden in Bau- und Raumordnungsangelegenheiten, zum anderen aufgrund meiner Praxis in der Abt. Bau- und Raumordnungsrecht sowie als Fachbuchautor beim WEKA-Verlag.
Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.
Rechtsanwaltskanzlei Ludwig
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