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Ein Kaufanbot ist eine verbindliche Kaufzusage unter bestimmten Konditionen.
Potentielle Käufer sollten sich deshalb bewusst sein, dass mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes, die Immobilie zwar noch nicht formell gekauft wird, da in Österreich der Kauf erst mit der Eintragung ins Grundbuch perfekt wird, aber es besteht ab Annahme des Angebotes durch den Verkäufer die rechtliche Verpflichtung des Käufers die Immobilie zu erwerben - und zwar zu jenen Bedingungen, wie sie im Angebot festgelegt wurden.
Ich empfehle daher dringend, vor Unterfertigung eines Kaufanbotes meine Checkliste für den Immobilienkauf durchzulesen und darauf zu bestehen, dass das Kaufanbot alle für den Erwerb der Immobilie wesentlichen Punkte enthält.
Folgende wesentliche Punkte, sollten jedenfalls abgedeckt sein:
Generell ist zu empfehlen, bereits schon vor der Unterfertigung des Kaufanbotes einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Prüfung desselben zu beauftragen. Dieser Rechtsanwalt kann im Kaufanbot allenfalls auch gleich als Vertragserrichter und Treuhänder angeführt werden.
Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.
Rechtsanwaltskanzlei Ludwig
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