§ 1 Mietrechtsgesetz (kurz MRG) legt fest, auf welche Mietverhältnisse es Anwendung findet. Je nachdem, ob das MRG voll, teilweise oder gar nicht zur Anwendung kommt, ergeben sich wesentliche Unterschiede für Mieter und Vermieter:
Das MRG gilt für die Miete von:
Bestimmte Mietverhältnisse sind explizit vom MRG ausgenommen, darunter fallen:
In bestimmten Fällen gelten nur ausgewählte Bestimmungen des MRG, insbesondere bei:
Ob das MRG auf ein bestimmtes Mietverhältnis anwendbar ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Vermieter und Mieter sollten daher sorgfältig prüfen, ob das MRG in ihrem konkreten Fall Anwendung findet und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
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