Die Investition in eine Immobilie – unabhängig davon, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück, einen Altbau, einen Neubau, ein Sanierungsobjekt oder um eine Eigentumswohnung handelt – ist üblicherweise eine Entscheidung fürs Leben und sollte deshalb sorgfältig überlegt und geplant sein.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Vertragserrichtung einem kompetenten Rechtsanwalt überlassen, dem Sie vertrauen können und der sich persönlich um Ihre Anliegen kümmert.
Als Rechtsanwalt mit jahrelanger Erfahrung im Immobilienrecht weiß ich, auf welche Regelungen und Vertragspunkte es ankommt.
Ich halte mein Wissen durch kontinuierliche Fortbildung stets auf dem neuesten Stand, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung bieten zu können. Deshalb absolviere ich seit Anfang 2024 ein außerordentliches Masterstudium für das Immobilienrecht an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.
Ich kümmere mich um sämtliche rechtlichen Details Ihrer Immobilientransaktion und formuliere den Vertrag verständlich. Dabei garantiere ich Ihnen eine schnelle Abwicklung – von der Vertragserstellung über die grundbücherliche Durchführung bis zur Auszahlung des Kaufpreises.
Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung des Vertragsentwurfes kann ich Ihnen den Vertragsinhalt sowie mögliche Rechtsfolgen in verständlicher Weise erläutern. So lassen sich oftmals allfällige Bedenken und spätere Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vermeiden bzw. aus dem Weg räumen.
Mittels Videokonferenz bin ich im Stande, meine anwaltlichen Leistungen, insbesondere Vertragserrichtungen, nicht nur lokal im Raum Schwaz, Innsbruck oder Tirol anbieten zu können, sondern in ganz Österreich; dies alles zu einem fairen und zuvor vereinbarten Pauschalhonorar.